Andreas Böhl

Dipl. - Ing. Öffentlich bestellter Sachverständiger für Grundstückswerte

verkehrswerte@krekeler-böhl.de

 

 

 

Verkehrswertermittlung

Definition: § 194 BauGB „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Meine Verkehrswertgutachten entsprechen den normierten Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 06), der Sachwertrichtlinie (SW-RL), der Ertragswertrichtlinie (EW-RL) sowie der Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) an die Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert von Grundstücken.
Sie genügen grundsätzlich den strengen Anforderungen, denen Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken vor allem bei möglicher Weise strittigen Anlässen wie z.B. des steuerlichen Bedarfs, der Zwangsversteigerung oder des Familienrechts, wie der Erbschaftsregelung, Schenkung sowie Scheidung genügen und ggf. auch einmal gerichtlich entschieden werden müssen.
Sie setzen immer eine umfangreiche Recherche bei verschiedensten Behörden zur Klärung aller wertrelevanten öffentlichen Rechte und Belastungen sowie eine ausgiebige Ortsbesichtigung und Abgleich der Akten- und Genehmigungslage mit den vorgefundenen örtlichen Gegebenheiten voraus. Falls keine Pläne vorliegen oder diese von den vorliegenden Plänen abweichen, wird eine Bestandsaufnahme inklusive Aufmaß erstellt.
Die fertigen Verkehrswertgutachten sind klar strukturiert und umfassen je nach Auftragsumfang des zu bewertenden Objekts einen ausführlichen Textteil sowie sinnvolle Anlagen wie Übersichts- und Lagepläne, Liegenschaftskarten, Gebäudepläne, Grundbuchauszüge usw. sowie eine aussagekräftige Fotodokumentation.

Desweiteren erstellen wir für Sie:

  • Verkehrswertgutachten
  • Kurzgutachten (gutachterliche Stellungnahmen)
  • Plausibilitätsprüfungen vorhandener Gutachten
  • Miet- und Pachtwertgutachten
  • Beweissicherungen
  • Beratungen (Kauf und Verkauf)
  • Energieausweise